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Wieviele Implantate benötige ich?

Die Anzahl der gesetzten Implantate in Deutschland ist erheblich gewachsen, die geschätzte Summe der Implantationen in Deutschland stieg von 200000 Implantaten im Jahr 2001 auf schätzungsweise 950000 Implantate in 2007, 350000 mehr als vor zwei Jahren. Etwa 80 Prozent der Implantate werden von 20 Prozent der implantierenden Zahnärzte eingepflanzt. Schätzungen zufolge werden weltweit pro Jahr 1,5 Mio. Zahn-Implantate gesetzt. Die Zuwachsrate soll jährlich bei 15 bis 20 Prozent liegen. In Deutschland waren in 2007 etwa 5% der prothetischen Neuversorgungen implantatgestützt – Tendenz steigend.

Für den Patienten stellt sich nun je nach Indikationsklasse (d.h. welche Rest-/ Zahnsituation er aufweist) die Frage: Wieviele Implantate benötige ich denn für meinen speziellen Fall?

Dazu gibt es ganz aktuell eine Neubeschreibung der Indikationsklassen in der dentalen Implantologie (Dez. 2008, die vorige wurde letztmalig 2002 überarbeitet), die ich Ihnen hiermit zu Ihrer Information zusammengestellt habe. Die Neubeschreibung wurde von weiteren Berufsverbänden und Fachgesellschaften, die sich unter dem Dach der Konsensuskonferenz Implantologie in Deutschland vereinigen, übernommen. Sie stellen keine festen Vorgaben dar, sondern sind als Behandlungsempfehlung für den "Normalfall" in den jeweiligen Klassen anzusehen:


Die Indikationsklassen zur Implantattherapie nach dem "Konsensuspapier" der Verbände BDO, DGI, DGMKG und DGZI

Implantattherapie

Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedensten Gründen (anatomische, aber auch wirtschaftliche) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen für Regelfallversorgungen aufgestellt.


Indikationsklassen für Regelfallversorgungen in der Implantologie

Klasse I:

Klasse Ia "Frontzahnersatz"
Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen

Einzelzahnersatz und Schaltlücke
→ 1 Implantat je fehlendem Zahn

Wenn Zähne 32-42 der Unterkiefer-Front fehlen
→ Indikation für 2 Implantate

Wenn Zähne 33-43 der Unterkiefer-Front fehlen
→ Indikation für 2-4 Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse

Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front
→ Indikation für 1 Implantat

Klasse II: reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke

Grundsatz:

Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.

Klasse IIa "Freiendlücke"

Zahn 8 fehlt:
→ in Ausnahmefällen Indikation zur Implantation

Zähne 7 und 8 fehlen:
→ Indikation für 1 Implantat

Zähne 6 bis 8 fehlen:
→ Indikation für 1-2 Implantate

Zähne 5 bis 8 fehlen:
→ Indikation für 2-3 Implantate

Zähne 4 bis 8 fehlen:
→ Indikation für 3 Implantate

Klasse III
Zahnloser Kiefer

Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes

im zahnlosen Oberkiefer:
→ 8 Implantate

im zahnlosen Unterkiefer:
→ 6 Implantate

Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes

im zahnlosen Oberkiefer:
→ 6 Implantate

im zahnlosen Unterkiefer:
→ 4 Implantate

In Abhängigkeit zu anatomischen und prothetischen Gegebenheiten kann im individuellen Fall eine von der oben beschriebenen Anzahl von Implantaten abweichende Versorgung indiziert sein.

Seit 2002 haben sich verschiedene neue Verfahren aber auch neue Implantate in der Implantologie etabliert, dem trägt die Neubeschreibung Rechnung. Bei Zahnverlust in der Unterkiefer-Front war wegen durchmesserreduzierter Implantate eine Neubewertung notwendig, bei reduziertem Restzahnbestand wird nun die Prognose von Pfeilerzähnen berücksichtigt, bei Freiendlücken der Zahn 7. Der BDIZ EDI-Präsident Christian Berger begründet die Überarbeitung: "Für uns steht eine qualitativ hochwertige Zahnheilkunde und damit eine den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgende Implantologie im Vordergrund".

Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Konsensuskonferenz "Implantologie" haben nicht nur bei Körperschaften und Fachgesellschaften, sondern auch bei Gerichten, Gutachtern und Kostenträgern einen hohen Stellenwert. Die Empfehlungen der Konsensuskonferenz berücksichtigen wissenschaftliche Erkenntnisse, berufsrechtliche Aspekte sowie aktuelle Therapiestandards und werden im Konsens von allen wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbänden formuliert.

Weiterhin einen guten Biss wünscht Ihnen

Kerstin Jäger